DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet
Das Amtsgericht Hameln hat am 10. Februar 2025 um 15:38 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Hameln wird von den Geschäftsführern Bernd Klein und Robin Joel Simon geleitet.
Einschränkungen für das Unternehmen
Mit der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens sind Verfügungen der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hannoveraner Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert bestellt.
Kontakt zum Insolvenzverwalter:
📍 Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
📞 Telefon: 0511/6262870
📠 Fax: 0511/62628710
📧 E-Mail: eckert-hannover@rae-eckert.de
🌐 Internet: www.rae-eckert.de
Aufforderung an Schuldner
Alle Schuldner des Unternehmens sind verpflichtet, ihre Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten.
Möglichkeit zur Beschwerde
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Hameln kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger haben das Recht, Beschwerde einzureichen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln.
🔹 Frist: Zwei Wochen ab Zustellung oder Veröffentlichung der Entscheidung
🔹 Einreichung: Beim Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln
🔹 Govello-ID: govello-1256292281518-000183636
Die vollständigen Beschlussunterlagen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Weitere Informationen, auch zum Datenschutz, sind auf der Website des Amtsgerichts Hameln abrufbar: www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de.