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saubermachen24 UG: Amtsgericht Koblenz verhängt Allgemeines Veräußerungsverbot

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Koblenz, 6. Februar 2025 – Das Amtsgericht Koblenz hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 21 IN 4/25 ein Allgemeines Veräußerungsverbot über das Vermögen der saubermachen24 UG (haftungsbeschränkt) verhängt. Das Unternehmen mit Sitz in St. Goar, Aussiedlung Mühle Jost 1, ist unter HRB 26044 im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen und wird durch Geschäftsführer Stefan Evtimov vertreten.

Mit sofortiger Wirkung ist es der Schuldnerin untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder anderweitig darüber zu verfügen. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung offener Forderungen.

Das Veräußerungsverbot wurde im Zuge eines Antrags auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens angeordnet. Es soll verhindern, dass nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft eintreten, bevor das Insolvenzgericht über die weitere Vorgehensweise entscheidet.

Wie sich das Verfahren weiterentwickelt und ob ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird oder eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt, bleibt abzuwarten.

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