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KÜHN & Co. Personal-Dienstleistungen GmbH: Amtsgericht Bochum ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Bochum, 7. Februar 2025 – Das Amtsgericht Bochum hat um 10:57 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 80 IN 67/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der KÜHN & Co. Personal-Dienstleistungen GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Bochum, Wasserstraße 221, ist unter HRB 5759 im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Jochen Meier und Karsten Haase vertreten. Die Gesellschaft ist auf gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) spezialisiert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer aus Bochum bestellt. Damit sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.

Zudem wurde den Schuldnern der KÜHN & Co. Personal-Dienstleistungen GmbH untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen dürfen fällige Beträge ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter entrichtet werden. Dieser ist darüber hinaus befugt, Bankguthaben und offene Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Weiterhin erließ das Amtsgericht ein Vollstreckungsverbot, das sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens beginnt nun eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage der KÜHN & Co. Personal-Dienstleistungen GmbH. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen einer geordneten Abwicklung entgegensteuert. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

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