Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert Verbraucher:innen auf, ihre Vertragsunterlagen sorgfältig zu prüfen, wenn sie Versicherungsleistungen über die ELEMENT Insurance AG (ELEMENT) in Anspruch nehmen – sei es direkt oder über einen Kooperationspartner.
Der Hintergrund: ELEMENT tritt als sogenannter White-Label-Versicherer auf. Das bedeutet, dass der Vertragspartner, den Versicherungsnehmer:innen als Anbieter wahrnehmen, nicht zwingend der tatsächliche Risikoträger ist. Im Schadensfall ist entscheidend, welcher Versicherer vertraglich für die Leistungserbringung verantwortlich ist – im Zweifelsfall ELEMENT.
Versicherte sollten möglichen Handlungsbedarf prüfen
Da sich ELEMENT derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet, kann das Unternehmen keinen vollständigen Versicherungsschutz mehr garantieren. Versicherungsnehmer:innen sollten daher dringend prüfen, ob sie einen alternativen Versicherungsschutz benötigen.
Die ELEMENT Insurance AG hat erklärt, dass sie außerordentliche Kündigungen gemäß § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) akzeptieren wird. Allerdings rät die BaFin dazu, erst einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen, bevor die bestehende Police mit ELEMENT beendet wird. Ein lückenloser Schutz sollte gewährleistet sein, indem der neue Versicherungsschutz nahtlos an die Beendigung des ELEMENT-Vertrages anschließt.
Falls das endgültige Insolvenzverfahren über ELEMENT eröffnet wird, endet der Versicherungsschutz in den meisten Fällen bereits einen Monat nach der Verfahrenseröffnung. Zudem besteht keine Garantie, dass alle offenen Schäden vollständig reguliert werden können.
Wo können Versicherte Hilfe erhalten?
🔹 Vertragspartner oder Versicherungsvermittler kontaktieren: Diese können helfen, den tatsächlichen Risikoträger im Vertrag zu identifizieren.
🔹 Alternativen Versicherungsschutz prüfen: Versicherungsberater und Verbraucherschutzorganisationen können bei der Auswahl eines neuen Anbieters unterstützen.
🔹 BaFin kann keine individuelle Beratung leisten: Die Behörde weist darauf hin, dass sie keine Verbraucherberatung anbietet oder bei der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützen kann.
Die BaFin empfiehlt allen Betroffenen, schnellstmöglich aktiv zu werden, um sich gegen mögliche Risiken abzusichern.