Köln, 6. Februar 2025 – Das Amtsgericht Köln hat um 16:56 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 70a IN 391/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Akmak GmbH angeordnet. Das Unternehmen, das unter HRB 95403 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen ist, hat seinen Sitz in Bergheim, Oberaußemer Straße 14a, und wird durch den Geschäftsführer Muhammed Sinan Dincelir vertreten. Die Firma ist in mehreren Geschäftszweigen tätig, darunter Elektroanlagen, Bau- und Tiefbau, Akustik- und Trockenbau, Asphaltierung sowie Bautentrocknung.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein aus Bergheim bestellt. Mit der Anordnung des Amtsgerichts geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Akmak GmbH auf den Insolvenzverwalter über. Dem Unternehmen ist es damit untersagt, eigenständig über seine finanziellen Mittel oder sonstige Vermögenswerte zu verfügen.
Zudem wurden alle Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen nicht mehr direkt an die Akmak GmbH zu leisten. Stattdessen ist es ausschließlich dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens dient der umfassenden Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob die Akmak GmbH einer geordneten Abwicklung entgegensehen muss. Die Entwicklungen des Verfahrens werden mit Spannung erwartet.