Die WorldHome Berlin Bau GmbH, ein in Berlin ansässiges Bauunternehmen, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Im Zuge eines beim Amtsgericht Charlottenburg eingereichten Antrags wurde am 6. Februar 2025 um 15:31 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Damit soll sichergestellt werden, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen in der finanziellen Situation der Schuldnerin eintreten.
Einschränkungen für die Geschäftsführung – Insolvenzverwalter übernimmt Kontrolle
Mit dieser Entscheidung unterliegt die WorldHome Berlin Bau GmbH nun erheblichen Restriktionen. Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dirk Semmelmann, wirksam. Besonders bedeutsam ist die Anordnung, dass der Schuldnerin das Einziehen offener Außenstände untersagt wird. Gleichzeitig wird der Insolvenzverwalter ermächtigt, bestehende Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder in einem Sonderkonto zu verwalten.
Sicherung der Vermögenswerte und Prüfung der Fortführungsfähigkeit
Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters geht über die reine Verwaltung hinaus. Neben der Sicherung der Vermögenswerte und der Überprüfung der finanziellen Lage wird er auch als Sachverständiger prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens realisierbar ist oder ob die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Darüber hinaus erhält er weitreichende Befugnisse, um Informationen über die Schuldnerin zu sammeln. Dazu gehört unter anderem das Einholen von Auskünften bei Banken, Versicherungen, Behörden und anderen Institutionen. Er ist außerdem berechtigt, Grundbücher einzusehen und sich einen detaillierten Überblick über die Unternehmenswerte zu verschaffen.
Gläubiger und Vertragspartner betroffen
Die Gläubiger der WorldHome Berlin Bau GmbH wurden angewiesen, ausstehende Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten, um eine gerechte Verteilung der Mittel zu ermöglichen. Bereits laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden vorübergehend eingestellt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind.
Mögliche Rechtsmittel und weiterer Verlauf
Die Schuldnerin sowie die betroffenen Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Insbesondere kann das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für ein Hauptinsolvenzverfahren gerügt werden.
In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob das Unternehmen restrukturiert und weitergeführt werden kann oder ob die endgültige Insolvenz unausweichlich ist. Die Baubranche in Berlin bleibt gespannt, wie sich die Situation um die WorldHome Berlin Bau GmbH weiterentwickeln wird.