München, 18. Juli 2024 – Die ProBau Süd Projektsteuerungs-GmbH, mit Sitz in München, hat einen schweren Rückschlag erlitten. Das Amtsgericht München hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, da nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
Hintergründe des Verfahrens
Die ProBau Süd Projektsteuerungs-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 116558, wurde von Geschäftsführerin Michaela Hobert (geb. Neumayer) geleitet. Das Unternehmen war im Bereich Projektsteuerung im Bauwesen tätig.
Die Ablehnung des Antrags bedeutet, dass das Unternehmen nicht nur zahlungsunfähig ist, sondern auch keine verwertbaren Vermögenswerte mehr besitzt, um Gläubiger zu bedienen oder das Insolvenzverfahren zu finanzieren.
Was bedeutet die Abweisung für Gläubiger und Geschäftspartner?
Die Entscheidung des Gerichts hat erhebliche Konsequenzen für Gläubiger, Geschäftspartner und Lieferanten:
- Keine geordnete Insolvenzabwicklung: Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es keinen Insolvenzverwalter, der das Unternehmensvermögen sichert oder Forderungen verwaltet.
- Forderungsausfälle drohen: Gläubiger können ihre Ansprüche nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen. Sie müssen alternative rechtliche Wege prüfen.
- Haftung der Geschäftsführung? In manchen Fällen kann geprüft werden, ob eine persönliche Haftung der Geschäftsführerin oder gar eine Insolvenzverschleppung vorliegt.
Rechtsmittel und weitere Schritte
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden. Gläubiger sollten rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um mögliche Alternativen zur Forderungsdurchsetzung zu prüfen.
Fazit: Ende der ProBau Süd Projektsteuerungs-GmbH?
Die Ablehnung des Insolvenzantrags bedeutet faktisch das Ende der ProBau Süd Projektsteuerungs-GmbH. Ohne ein geordnetes Insolvenzverfahren bleiben viele Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen. Ob weitere rechtliche Schritte gegen die Geschäftsführung möglich sind, sollte individuell geprüft werden.