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OnePlay Automaten GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Kölner Amtsgericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Köln, 6. Februar 2025 – Die OnePlay Automaten GmbH, ein Unternehmen aus der Glücksspielbranche, steht vor wirtschaftlichen Herausforderungen. Das Amtsgericht Köln hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Damit sind sämtliche finanziellen Transaktionen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.

Rechtsanwalt Markus Nowak übernimmt Insolvenzverwaltung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Kölner Rechtsanwalt Markus Nowak bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern, eine Bestandsaufnahme der finanziellen Lage vorzunehmen und zu prüfen, ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung realisierbar ist.

Hintergründe des Insolvenzverfahrens

Die OnePlay Automaten GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 78500, ist auf die Vermietung und das Aufstellen von Automaten, Geldspielgeräten und Wetterminals sowie den Betrieb von Spielhallen und Wettbüros spezialisiert. Geschäftsführer Zeinmarkos Köskeroglu leitete das Unternehmen, das sich nun mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sieht.

Die Glücksspielbranche steht derzeit vor regulatorischen Herausforderungen sowie steigenden Betriebskosten. Strengere gesetzliche Vorgaben, verschärfte Kontrollen und ein sich wandelndes Marktumfeld könnten eine Rolle bei den finanziellen Problemen des Unternehmens gespielt haben.

Welche Maßnahmen wurden angeordnet?

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung gehen weitreichende Einschränkungen für die OnePlay Automaten GmbH einher:

  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Finanzielle Transaktionen und Verfügungen über das Unternehmensvermögen bedürfen der Zustimmung des Insolvenzverwalters.
  • Sicherung der Insolvenzmasse: Der Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen des Unternehmens einzuziehen.
  • Gläubigerschutz: Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen nicht mehr an das Unternehmen, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten.
  • Stop von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen wurden vorerst ausgesetzt.

Wie geht es weiter?

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter eine detaillierte Prüfung der wirtschaftlichen Situation der OnePlay Automaten GmbH vornehmen. Er wird dem Insolvenzgericht eine Empfehlung über das weitere Vorgehen vorlegen.

Mögliche Szenarien sind:

  • Sanierung des Unternehmens: Falls eine tragfähige Restrukturierung gelingt, könnte die Firma unter Auflagen fortgeführt werden.
  • Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens: Sollte sich herausstellen, dass die Verbindlichkeiten die vorhandenen Mittel übersteigen, könnte ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden.
  • Zerschlagung und Liquidation: Falls keine Rettungschancen bestehen, könnte es zur Verwertung der Unternehmenswerte und einer endgültigen Abwicklung kommen.

Für Geschäftspartner, Gläubiger und Mitarbeiter bedeutet die heutige Entscheidung eine Phase der Unsicherheit. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob OnePlay Automaten GmbH eine Zukunft hat oder das Insolvenzverfahren zur endgültigen Abwicklung führt.

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