Berlin, 6. Februar 2025 – Die GAF Immobilien und Bau GmbH, ein Bauunternehmen mit Sitz in Berlin, befindet sich in einer wirtschaftlich aussichtslosen Lage. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen, da das Unternehmen nicht über genügend Vermögen verfügt, um die Verfahrenskosten zu decken.
Hintergründe des Verfahrens
Die GAF Immobilien und Bau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 167086, wurde von Geschäftsführer Gaffar Öztürk geleitet. Das Unternehmen war im Baugewerbe tätig, doch offenbar haben finanzielle Engpässe dazu geführt, dass ein Gläubiger den Insolvenzantrag gestellt hat.
Die Ablehnung des Antrags mangels Masse zeigt, dass das Unternehmen nicht nur zahlungsunfähig ist, sondern auch keinerlei verwertbares Vermögen mehr besitzt, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen.
Auswirkungen auf Gläubiger und Geschäftspartner
Die Entscheidung des Gerichts hat erhebliche Konsequenzen für Gläubiger, Geschäftspartner und Subunternehmer:
- Keine Insolvenzabwicklung: Da das Verfahren nicht eröffnet wurde, gibt es keinen Insolvenzverwalter, der verbliebenes Vermögen sichert oder Forderungen verwaltet.
- Gläubiger können ihre Ansprüche nicht anmelden: Forderungen können nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Wer noch Zahlungen erwartet, bleibt womöglich auf seinen Forderungen sitzen.
- Prüfung der Geschäftsführerhaftung: In bestimmten Fällen kann eine persönliche Haftung des Geschäftsführers in Betracht kommen, insbesondere wenn eine Insolvenzverschleppung oder andere Pflichtverletzungen nachweisbar sind.
Rechtsmittel und weitere Schritte
Gegen die Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung des Beschlusses.
Fazit: Das Ende der GAF Immobilien und Bau GmbH?
Die Abweisung des Insolvenzantrags bedeutet faktisch das Ende der GAF Immobilien und Bau GmbH. Ohne geordnetes Insolvenzverfahren bleiben viele Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen. Betroffene sollten prüfen, ob alternative rechtliche Schritte möglich sind, um noch Forderungen geltend zu machen.