Berlin, 7. Februar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASSA Gala GmbH eingestellt. Grund dafür ist die Erledigterklärung der antragstellenden Gläubigerin vom 4. Februar 2025.
Hintergründe des Verfahrens
Die ASSA Gala GmbH, mit Sitz in Berlin, war Gegenstand eines Insolvenzantrags, der von einer Gläubigerin eingereicht wurde. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Muzaffer Cakmak, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 264073 eingetragen.
Am 29. Januar 2025 hatte das Gericht Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern.
Da die Gläubigerin am 4. Februar 2025 die Hauptsache für erledigt erklärte, entfällt die Grundlage für das Insolvenzverfahren, und das Gericht hat die Sicherungsmaßnahmen nun aufgehoben.
Was bedeutet das für die Beteiligten?
- Für die ASSA Gala GmbH: Das Insolvenzverfahren ist nicht eröffnet worden, und das Unternehmen bleibt handlungsfähig.
- Für die Gläubigerin: Die Gründe für den Insolvenzantrag sind entweder entfallen oder eine Einigung wurde erzielt.
- Für andere Gläubiger: Offene Forderungen können nicht über ein Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Fazit: Insolvenz abgewendet?
Die ASSA Gala GmbH kann nach dieser Entscheidung ihre Geschäfte fortführen, es bleibt jedoch unklar, ob eine nachhaltige Lösung für bestehende finanzielle Schwierigkeiten gefunden wurde. Für Geschäftspartner und Gläubiger bleibt Wachsamkeit geboten.