Weißenthurm, 6. Februar 2025 – Die wirtschaftliche Krise der Rapex GmbH spitzt sich zu. Das Amtsgericht Mayen hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Damit sind sämtliche Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Rechtsanwalt Jens Lieser übernimmt die Insolvenzverwaltung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Koblenzer Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu analysieren und zu prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder eine Abwicklung droht.
Hintergründe des Verfahrens
Die Rapex GmbH, mit Sitz in Weißenthurm und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 28177, wurde von Geschäftsführer Andreas Pede geleitet. Die genaue Ursache der finanziellen Schieflage wurde bisher nicht öffentlich gemacht, doch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung deutet auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hin.
Welche Maßnahmen wurden angeordnet?
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind für das Unternehmen weitreichende Beschränkungen verbunden:
- Verfügungsbeschränkung: Die Geschäftsführung kann nicht mehr frei über das Vermögen der Gesellschaft verfügen. Alle finanziellen Transaktionen bedürfen der Zustimmung des Insolvenzverwalters.
- Vermögenssicherung: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
- Schutz der Gläubigerinteressen: Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
- Einsichtnahme und Kontrolle: Der Insolvenzverwalter darf die Bücher und Geschäftspapiere der Schuldnerin prüfen und alle notwendigen Informationen einholen.
Die vollständige gerichtliche Anordnung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Wie geht es weiter?
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Lage der Rapex GmbH bewerten und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben. Möglich sind verschiedene Szenarien: Eine Sanierung unter Auflagen, ein Insolvenzplanverfahren oder im schlimmsten Fall die vollständige Abwicklung des Unternehmens.
Für Geschäftspartner, Gläubiger und Mitarbeiter bedeutet die heutige Entscheidung eine Phase der Unsicherheit. Sie müssen sich darauf einstellen, dass Forderungen möglicherweise nicht in vollem Umfang beglichen werden können.
Das Insolvenzgericht Mayen hat darauf hingewiesen, dass die Antragstellerin sowie betroffene Gläubiger innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen können.
Ob die Rapex GmbH eine Zukunft hat oder das Insolvenzverfahren in eine endgültige Liquidation mündet, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.