Berlin, 5. Februar 2025 – Ein schwerer Schlag für die IRISWERT Immobilien GmbH: Das Amtsgericht Charlottenburg hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Damit kann die Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Semmelmann aus Berlin bestellt.
Hintergründe des Verfahrens
Die IRISWERT Immobilien GmbH mit Sitz in Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Philipp Körner, ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 53955 eingetragen. Das Unternehmen war bislang in der Immobilienbranche tätig. Die Gründe für die finanzielle Schieflage wurden bislang nicht öffentlich gemacht, doch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung deutet auf erhebliche wirtschaftliche Probleme hin.
Das Gericht hat darüber hinaus sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt, um eine weitere Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dirk Semmelmann übernimmt mit sofortiger Wirkung die Überwachung des Unternehmens und erhält weitreichende Befugnisse:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin: Das Unternehmen kann nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über seine Vermögenswerte verfügen.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Der Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und offene Forderungen der Gesellschaft einziehen.
- Kontrolle der Finanzströme: Alle Zahlungen an das Unternehmen dürfen nur noch über den Insolvenzverwalter erfolgen.
- Einsichts- und Prüfungsrechte: Der Verwalter darf die Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen nehmen und Nachforschungen zur finanziellen Lage anstellen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Wochen wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob das Unternehmen weitergeführt werden kann oder ob eine vollständige Abwicklung droht. Für Kunden, Geschäftspartner und Gläubiger bedeutet die heutige Entscheidung eine Phase der Unsicherheit – insbesondere, da sämtliche finanziellen Transaktionen nun der Kontrolle des Insolvenzverwalters unterliegen.
Das Insolvenzgericht Charlottenburg hat zudem darauf hingewiesen, dass betroffene Gläubiger innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen können.
Ob die IRISWERT Immobilien GmbH noch eine Zukunft hat oder ob das Insolvenzverfahren in die endgültige Abwicklung mündet, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.