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Insolvenzantrag gegen ENERGIESEE Vertriebs GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Köln, 4. Februar 2025 – Ein schwerer Schlag für die Gläubiger der ENERGIESEE Vertriebs GmbH & Co. KG: Das Amtsgericht Köln hat den Insolvenzantrag gegen das Unternehmen mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass nicht einmal genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit steht die Gesellschaft faktisch vor dem endgültigen Aus – ohne Aussicht auf eine geordnete Abwicklung.

Hintergründe des Verfahrens

Der Insolvenzantrag wurde bereits am 15. Februar 2024 von einer Gläubigerin gestellt und ging am 19. Februar 2024 beim Amtsgericht ein. Nach fast einem Jahr Prüfung hat das Gericht nun entschieden, das Verfahren nicht zu eröffnen, da das Unternehmen über keine ausreichenden Vermögenswerte verfügt.

Die ENERGIESEE Vertriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln war im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 32665 eingetragen. Ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die BWW Energy GmbH, war im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Oder unter HRB 19919 FF geführt. Geschäftsführer Bernd Willi Wolf ist laut Gerichtsangaben mittlerweile unbekannt verzogen.

Was bedeutet die Entscheidung für Gläubiger?

Die Abweisung des Antrags mangels Masse hat weitreichende Folgen:

  • Kein Insolvenzverfahren: Da kein Verfahren eröffnet wird, gibt es keine geregelte Verwertung der Vermögenswerte – falls überhaupt noch welche vorhanden sind.
  • Gläubiger gehen leer aus: Forderungen gegen das Unternehmen können praktisch nicht mehr durchgesetzt werden, da es keine Insolvenzmasse gibt, aus der Ansprüche befriedigt werden könnten.
  • Rechtliche Handhabe erschwert: Ohne Insolvenzverfahren bleibt den Gläubigern oft nur der kostenintensive Weg über private Zwangsvollstreckungen – mit fraglichen Erfolgsaussichten.

Fazit: Das Ende eines Unternehmens ohne geordnete Abwicklung

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist die ENERGIESEE Vertriebs GmbH & Co. KG wirtschaftlich gesehen handlungsunfähig. Ohne Vermögenswerte, ohne geregeltes Verfahren und mit einem nicht auffindbaren Geschäftsführer sind die Chancen für Gläubiger, noch an ihr Geld zu kommen, verschwindend gering.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Köln markiert somit das faktische Ende der Gesellschaft – jedoch ohne die üblichen Schritte eines Insolvenzverfahrens, die zumindest eine geordnete Liquidation ermöglicht hätten.

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