Mannheim, 5. Februar 2025 – Die finanzielle Schieflage der Comfort Hotel Beteiligungs GmbH spitzt sich weiter zu: Das Amtsgericht Mannheim hat am heutigen Tag die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit verliert das Unternehmen, das von den Geschäftsführern Philipp Freiherr von Bodman und Andre Hintzen geleitet wird, seine bisherige Kontrolle über das eigene Vermögen.
Ein erfahrener Insolvenzverwalter übernimmt
Mit sofortiger Wirkung wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann aus Mannheim als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Seine zentrale Aufgabe wird es sein, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und zu prüfen, ob eine Sanierung oder eine vollständige Abwicklung droht. Zugleich wurde die Verfügungsgewalt der Schuldnerin über ihr Vermögen massiv eingeschränkt: Jegliche finanzielle Transaktionen, insbesondere über Bankkonten oder Außenstände, bedürfen nun der Zustimmung Spiekermanns.
Das Gericht erteilte dem Insolvenzverwalter außerdem die Ermächtigung, auf den Namen der Gesellschaft Sonderkonten zu eröffnen und Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. Kreditinstitute wurden verpflichtet, ihm uneingeschränkte Auskunft über die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens zu gewähren. Zudem wurde sämtlichen Drittschuldnern untersagt, Zahlungen direkt an die Comfort Hotel Beteiligungs GmbH zu leisten – stattdessen sind alle finanziellen Transaktionen nur noch über den Insolvenzverwalter möglich.
Umfangreiche Prüfungen angeordnet
Neben der Vermögenssicherung wurde Spiekermann beauftragt, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft detailliert zu analysieren. Er muss feststellen, ob das Unternehmensvermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens überhaupt realistisch ist. Hierzu erhält er weitgehende Einsichtsrechte in die Geschäftsunterlagen, einschließlich aller Bücher und Kontobewegungen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, ihm sämtliche relevanten Informationen bereitzustellen.
Schwerer Schlag für die Hotelbranche
Die Comfort Hotel Beteiligungs GmbH, die an mehreren Standorten Hotelprojekte verwaltet und finanziert, steht nun vor einer ungewissen Zukunft. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet für Geschäftspartner, Investoren und Mitarbeiter eine Phase der Unsicherheit. Während die Insolvenzverwaltung nach Lösungen sucht, drohen erhebliche Auswirkungen auf laufende Verträge, Bauvorhaben und den operativen Hotelbetrieb.
Rechtliche Möglichkeiten für Beteiligte
Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Diese ist schriftlich oder elektronisch über die dafür vorgesehenen Wege einzureichen.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob für die Comfort Hotel Beteiligungs GmbH noch eine Perspektive besteht – oder ob das Unternehmen ein weiteres Opfer der wirtschaftlichen Herausforderungen in der Hotel- und Immobilienbranche wird.