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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die KQB GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 177 IN 357/24

Das Amtsgericht Erfurt hat am 4. Februar 2025 um 13:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der KQB GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Drei Gleichen, Wanderslebener Weg 79, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 405788 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Hendrik van Putten vertreten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth mit Kanzleisitz in Erfurt, Anger 55/56, bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.

Angeordnete Maßnahmen:

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Einziehungsbefugnis:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zahlungsanweisung für Drittschuldner:
    Gläubiger der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  • Zwangsvollstreckungsstopp:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, mit Ausnahme von unbeweglichem Vermögen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Ausblick:

Mit dieser Entscheidung ist ein entscheidender Schritt im Insolvenzverfahren der KQB GmbH erfolgt. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

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