Aktenzeichen: 67a IN 432/24
Das Amtsgericht Hamburg hat am 4. Februar 2025 um 13:27 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Casa Mosa GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg, Hagenbeckstraße 124 A, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183687 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Fabiana Mosa vertreten.
Die Casa Mosa GmbH betreibt Gastronomiebetriebe, die nun unter Insolvenzverwaltung stehen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Ralf Marten Pachmann aus Hamburg bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.
Angeordnete Maßnahmen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zahlungsanweisung für Drittschuldner: Gläubiger der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
- Zwangsvollstreckungsstopp: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, mit Ausnahme von Vollstreckungen in unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Ausblick:
Mit dieser Entscheidung wurde ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren vollzogen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung mit besonderem Interesse verfolgen.