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Insolvenzverfahren gegen Bristol Filter Deutschland GmbH: Vorläufige Verwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Ansbach, 5. Februar 2025 – Das Amtsgericht Ansbach hat mit Beschluss vom heutigen Tage die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bristol Filter Deutschland GmbH i.L. angeordnet (Az.: 4 IN 28/25). Ziel dieser Maßnahme ist es, das schuldnerische Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Hintergrund des Verfahrens

Die Bristol Filter Deutschland GmbH i.L., ansässig in Dombühl, hat beim zuständigen Insolvenzgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Boes Sean und Griner John Curtis vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter der Nummer HRB 7751 eingetragen. Die Rechtsanwaltsgesellschaft Schultze & Braun GmbH aus Achern begleitet das Verfahren als Verfahrensbevollmächtigte.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur Wahrung der Interessen der Gläubiger hat das Insolvenzgericht gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Exner aus Nürnberg bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und das schuldnerische Vermögen zu sichern.

Darüber hinaus wurde angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies betrifft auch die Einziehung offener Forderungen.

Rechtsmittel und Fristen

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht erfolgt, die Zustellung bzw. öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Ansbach, Promenade 8, 91522 Ansbach einzulegen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist hierbei nicht zwingend erforderlich.

Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine kritische Phase für die Bristol Filter Deutschland GmbH i.L. Nun wird geprüft, ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen abgewickelt werden muss. Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob eine Fortführung des Betriebs in irgendeiner Form realisierbar ist oder ob die Gläubiger auf eine geordnete Verwertung des Unternehmensvermögens hoffen müssen.

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