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Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RACECAMP GMBH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 9/25

Das Amtsgericht Hamburg hat am 4. Februar 2025 um 15:04 Uhr ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der RACECAMP GMBH eröffnet.

Das Unternehmen mit Sitz in Hagenbeckstraße 154 C, 22527 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (HRB 167929) eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Frau Alexandra Nitzschmann vertreten.

Unternehmensgegenstand

✔ Planung und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere im Motorsport, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Büttner bestellt (Friesenweg 22, 22763 Hamburg).

Folgende Maßnahmen wurden angeordnet:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt. Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt bzw. bereits begonnene Maßnahmen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung für Gläubiger

Gläubiger sollten prüfen, ob sie betroffen sind, und falls ja, offene Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.

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