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Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ra Hamburg GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 37/25

Das Amtsgericht Hamburg hat am 4. Februar 2025 um 13:54 Uhr ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ra Hamburg GmbH eröffnet.

Das Unternehmen mit Sitz in ABC-Straße 52, 20354 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (HRB 168459) eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Herrn Till Lagemann vertreten.

Unternehmensgegenstand

Systemgastronomie-Betrieb

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingmar Jarchow bestellt (Drehbahn 9, 20354 Hamburg).

Folgende Maßnahmen wurden angeordnet:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt. Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt bzw. bereits begonnene Maßnahmen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung für Gläubiger

Gläubiger sollten prüfen, ob sie betroffen sind, und falls ja, offene Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.

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