Aktenzeichen: 67g IN 37/25
Das Amtsgericht Hamburg hat am 4. Februar 2025 um 13:54 Uhr ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ra Hamburg GmbH eröffnet.
Das Unternehmen mit Sitz in ABC-Straße 52, 20354 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (HRB 168459) eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Herrn Till Lagemann vertreten.
Unternehmensgegenstand
✔ Systemgastronomie-Betrieb
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingmar Jarchow bestellt (Drehbahn 9, 20354 Hamburg).
Folgende Maßnahmen wurden angeordnet:
✔ Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
✔ Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt. Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
✔ Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
✔ Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt bzw. bereits begonnene Maßnahmen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung für Gläubiger
Gläubiger sollten prüfen, ob sie betroffen sind, und falls ja, offene Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.