Aktenzeichen: 67g IN 36/25
Das Amtsgericht Hamburg hat am 4. Februar 2025 um 14:09 Uhr ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & S Handel GmbH eröffnet.
Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg, Alsterdorfer Straße 190, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (HRB 175701) eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Herrn Mohammad Moradi vertreten.
Unternehmensgegenstand
Die R & S Handel GmbH betreibt:
- Kiosk
- Backwarenverkauf
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide bestellt (Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg).
Folgende Maßnahmen wurden angeordnet:
✔ Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
✔ Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt. Drittschuldner dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
✔ Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
✔ Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt bzw. bereits begonnene Maßnahmen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung für Gläubiger
Gläubiger sollten prüfen, ob sie betroffen sind, und falls ja, offene Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.