Aktenzeichen: 67g IN 334/24
Das Amtsgericht Hamburg hat am 4. Februar 2025 um 15:55 Uhr ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Polaris GmbH eröffnet.
Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg, Wentorfer Straße 46, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (HRB 168379) eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Herrn Marin Blümig vertreten.
Unternehmensgegenstand
Die Polaris GmbH ist in folgenden Bereichen tätig:
- Hoch- und Tiefbauarbeiten
- Altbausanierung
- Planungs- und Bauleistungen
- Eisenflechtarbeiten
- Abbruch- und Reinigungsarbeiten
- Trockenbau, WDVS, Putz- und Estricharbeiten
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dominik Montag bestellt (Ballindamm 38, 20095 Hamburg).
Es wurden folgende Maßnahmen getroffen:
✔ Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
✔ Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt. Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
✔ Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt bzw. bereits begonnene Maßnahmen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung für Gläubiger
Gläubiger sollten umgehend prüfen, ob sie von der Insolvenz betroffen sind und ob offene Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen.
Für weitere Informationen kann der vollständige Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.