Berlin, 30. Januar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag der AOK PLUS auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der OuHM UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen (Az.: 36o IN 5540/24). Dies bedeutet, dass die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Hintergrund des Verfahrens
Die OuHM UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in Berlin, Margueritenring 44, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 246734 eingetragen. Geschäftsführer ist Hans-Joachim Otto Mader.
Das Unternehmen war in den Bereichen Fassadenarbeiten, Gebäudereinigung und Vermittlung von Bauverträgen tätig. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten stellte die AOK PLUS als Gläubigerin den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Folgen der Entscheidung
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse hat weitreichende Konsequenzen:
- Kein Insolvenzverfahren: Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, der das Unternehmen abwickelt oder Vermögenswerte verwertet.
- Gläubiger gehen leer aus: Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine geregelte Verteilung des Vermögens. Gläubiger müssen versuchen, ihre Forderungen eigenständig durchzusetzen – oft ohne Erfolgsaussicht.
- Mögliche Löschung aus dem Handelsregister: In vielen Fällen führt die Abweisung eines Insolvenzantrags dazu, dass die Gesellschaft nach einiger Zeit von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht wird.
Rechtsmittel und Ausblick
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Eine erfolgreiche Beschwerde wäre jedoch nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass doch genügend Mittel für die Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind – was in der Praxis selten gelingt.
Für die OuHM UG bedeutet dieser Beschluss mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende ihrer Geschäftstätigkeit. Gläubiger stehen nun vor der schwierigen Aufgabe, ihre Ansprüche auf anderem Wege geltend zu machen.