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Insolvenzantrag der SCRIMPPCORP UG & Co. KG mangels Masse abgewiesen Az.: 92 IN 220/24

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aachen, 4. Februar 2025 – Das Amtsgericht Aachen hat den Insolvenzantrag der SCRIMPPCORP UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mangels Masse abgewiesen (Az.: 92 IN 220/24). Damit steht fest, dass das Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Hintergrund des Verfahrens

Die SCRIMPPCORP UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, mit Sitz in Würselen, Virchowstraße 12, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 8074 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch die SCRIMPPCORP Management UG (haftungsbeschränkt) (HRB 17494), deren Geschäftsführer Thomas Zeusnik ist.

Die Schuldnerin selbst hatte am 6. November 2024 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Der Antrag ging am 13. November 2024 beim Gericht ein. Nach eingehender Prüfung stellte das Insolvenzgericht jedoch fest, dass nicht genügend Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Verfahrenseröffnung.

Folgen der Entscheidung

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse hat schwerwiegende Konsequenzen:

  • Kein Insolvenzverfahren: Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, der das Unternehmen fortführt oder Vermögenswerte verwertet.
  • Gläubiger gehen leer aus: Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine geregelte Verwertung oder Verteilung des Unternehmensvermögens. Gläubiger müssen versuchen, ihre Forderungen individuell durchzusetzen – meist mit geringen Erfolgsaussichten.
  • Mögliche Löschung aus dem Handelsregister: Unternehmen, deren Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird, können nach einer gewissen Zeit von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht werden (§ 394 FamFG).

Rechtsmittel und Ausblick

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Aachen eingelegt werden. Eine erfolgreiche Beschwerde ist jedoch nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass doch genügend Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind – was in der Praxis selten vorkommt.

Mit der erneuten Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse ist das wirtschaftliche Ende der SCRIMPPCORP UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG so gut wie besiegelt. Eine Fortführung der Geschäftstätigkeit erscheint ausgeschlossen, während Gläubiger nun andere Wege suchen müssen, um offene Forderungen geltend zu machen.

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