Karlsruhe, 3. Juli 2024 – Das Amtsgericht Karlsruhe hat den Antrag der NT-Trading Verwaltungs-GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen (Az.: 102 IN 135/24). Damit steht fest, dass das Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – eine Situation, die oft das endgültige Aus für die Gesellschaft bedeutet.
Hintergrund des Verfahrens
Die NT-Trading Verwaltungs-GmbH, mit Sitz in Karlsruhe, G.-Braun-Straße 18, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 706052 eingetragen. Geschäftsführende Gesellschafter sind Dirk Klaus Jahn und Dr. Thorsten Voß.
Das Unternehmen hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, da es offenbar nicht mehr in der Lage war, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Das Insolvenzgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Folgen der Entscheidung
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse hat weitreichende Konsequenzen:
- Kein Insolvenzverfahren: Da das Verfahren nicht eröffnet wird, bleibt das Unternehmen formal bestehen, jedoch ohne eine geordnete Abwicklung oder Verwertung durch einen Insolvenzverwalter.
- Gläubiger gehen leer aus: Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine zentrale Abwicklung und Verteilung der Unternehmenswerte an die Gläubiger. Diese müssen individuell versuchen, ihre Forderungen durchzusetzen – meist mit geringen Erfolgsaussichten.
- Mögliche Löschung aus dem Handelsregister: In vielen Fällen führt die Abweisung eines Insolvenzantrags dazu, dass die Gesellschaft nach einiger Zeit von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht wird.
Rechtsmittel und Ausblick
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Karlsruhe eingelegt werden. Eine erfolgreiche Beschwerde wäre jedoch nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass doch genügend Mittel für die Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind – was in der Praxis selten gelingt.
Für die NT-Trading Verwaltungs-GmbH bedeutet dieser Beschluss mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende ihrer Geschäftstätigkeit. Gläubiger stehen nun vor der schwierigen Aufgabe, ihre Ansprüche auf anderem Wege geltend zu machen.