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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Präventionszentrum OWL UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 85/25

Das Amtsgericht Bielefeld hat am 3. Februar 2025 um 18:13 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Präventionszentrum OWL UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Minden, Hasenheide 2, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 9628 eingetragen und wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Pfannenschmidt UG, vertreten. Diese wiederum wird durch ihren Geschäftsführer Nils Pfannenschmidt geleitet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Hans-Joachim Berner aus Lübbecke bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Im Zuge der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden weitreichende Maßnahmen angeordnet:

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Einziehungsbefugnis: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind angewiesen, nur noch unter seiner Aufsicht zu leisten.
  • Zwangsvollstreckungsstopp: Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von Vollstreckungen in unbewegliches Vermögen – werden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt.

Mit dieser Entscheidung wurde ein wesentlicher Schritt im Insolvenzverfahren vollzogen. Die weitere Entwicklung wird zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht. Besonders Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden den Fortgang des Verfahrens aufmerksam verfolgen.

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