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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Autarkwärme GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 420 IN 205/25

Das Amtsgericht Chemnitz hat am 3. Februar 2025 um 13:16 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Autarkwärme GmbH mit Sitz in Hirschfeld, Rottmannsdorfer Straße 19, angeordnet. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 36080, wird durch Geschäftsführer Frank Fischer vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Junghänel aus Zwickau bestellt. Ihm obliegt es, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen der Gesellschaft im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten. Zu diesem Zweck wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt erlassen, wonach Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Der Insolvenzverwalter ist darüber hinaus berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein speziell für die Insolvenzmasse eingerichtetes Sonderkonto einzuziehen. Zudem erhält er umfassende Befugnisse zur Einsichtnahme in Bücher und Geschäftspapiere sowie zur Einholung von Auskünften bei Behörden, Finanzinstituten und weiteren relevanten Stellen.

Zur Stabilisierung der finanziellen Lage der Schuldnerin und zur Wahrung der Gläubigerrechte wurden vorläufig sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft eingestellt, sofern diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind bis auf Weiteres untersagt, mit Ausnahme von Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft.

Die Entscheidung markiert einen entscheidenden Schritt im Insolvenzverfahren der Autarkwärme GmbH. Ob sich eine Möglichkeit zur Sanierung des Unternehmens ergibt oder eine geordnete Abwicklung folgt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter des Unternehmens werden die weitere Entwicklung mit großem Interesse verfolgen.

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