Aktenzeichen: 15 IN 566/24
Das Amtsgericht Stuttgart hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CELEBRE S2 GmbH, mit Sitz in Fellbach, Erich-Herion-Straße 25, eine entscheidende Verfügung getroffen. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 779857 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Corrado Celebre vertreten.
Gerichtliche Entscheidungen:
- Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen:
Die mit Beschluss vom 10. April 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden am 28. Januar 2025 aufgehoben. - Abweisung des Insolvenzantrags:
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen.
Bedeutung der Entscheidung:
Die Abweisung des Antrags bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, da das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Dies hat folgende Konsequenzen:
- Gläubiger erhalten keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden oder auf eine geordnete Abwicklung zu hoffen.
- Das Unternehmen verbleibt formal im Handelsregister, es sei denn, weitere rechtliche Schritte zur Löschung erfolgen.
- Gläubiger müssen alternative rechtliche Wege prüfen, um Forderungen durchzusetzen, etwa durch Einzelzwangsvollstreckung – sofern verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Ausblick:
Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Geschäftspartner, Gläubiger und mögliche Investoren, da sie darauf hinweist, dass keine geordnete Abwicklung durch ein Insolvenzverfahren erfolgen wird. Weitere Schritte, insbesondere zur Durchsetzung von Ansprüchen, sollten individuell geprüft werden.