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Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters der d.i.i. 41. Bestand A GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 452/24

Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der d.i.i. 41. Bestand A GmbH mit Sitz in Wiesbaden, Klingholzstraße 7 (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 258133) eine Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen.

Zusätzlich zu der bereits am 9. Oktober 2024 um 10:35 Uhr angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter nun eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Diese Entscheidung dient der Sicherung und Verwaltung des Unternehmensvermögens und könnte entscheidend für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens sein. Gläubiger, Geschäftspartner und andere Beteiligte werden die Entwicklungen mit großem Interesse verfolgen.

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