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„Diese Trading-Bots sind nichts weiter als eine neue Betrugsmasche“ – Rechtsanwältin Bontschev über die Warnung der BaFin
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„Diese Trading-Bots sind nichts weiter als eine neue Betrugsmasche“ – Rechtsanwältin Bontschev über die Warnung der BaFin

Memed_Nurrohmad (CC0), Pixabay

Frage: Frau Bontschev, die BaFin hat eine Warnung vor mehreren Plattformen herausgegeben, die angeblich mit einem KI-gesteuerten Trading-Bot arbeiten. Wie ernst sollten Anleger diese Warnung nehmen?

Rechtsanwältin Bontschev: Sehr ernst. Die BaFin warnt nicht leichtfertig – wenn sie eine Plattformreihe öffentlich benennt, dann gibt es handfeste Hinweise auf illegale Praktiken oder gar Betrug. In diesem Fall handelt es sich um eine ganze Reihe von nahezu identischen Webseiten, die ohne eine erforderliche Lizenz in Deutschland Finanzdienstleistungen anbieten. Das allein ist schon ein großes Warnsignal für Anleger.

Frage: Was genau ist an diesen Plattformen problematisch?

Rechtsanwältin Bontschev: Die beworbenen KI-Trading-Bots sind eine gefährliche Marketingstrategie, um Anlegern den Eindruck zu vermitteln, dass ihre Investition automatisch hohe Gewinne abwirft. Tatsächlich sind solche Versprechen hochgradig unseriös. Es gibt keinen nachweisbaren Algorithmus, der garantiert Gewinne erwirtschaftet – und schon gar nicht auf dem volatilen Kryptomarkt.

Zudem sind diese Plattformen nicht lizenziert. Das bedeutet, dass Anleger keine rechtlichen Ansprüche haben, wenn ihr Geld verloren geht. Auch der fehlende Geschäftssitz spricht klar für eine Betrugsmasche: Wenn ein Unternehmen bewusst seinen Standort verschweigt, kann man es später nicht zur Rechenschaft ziehen.

Frage: Gibt es rechtliche Möglichkeiten für betroffene Anleger, ihr Geld zurückzubekommen?

Rechtsanwältin Bontschev: Leider ist es schwierig, Gelder von solchen Plattformen zurückzuholen. Da sie meist offshore oder anonym agieren, gibt es keine greifbaren Ansprechpartner. Theoretisch könnte man eine Anzeige wegen Betrugs stellen, aber die Erfolgsquote bei der Rückholung von Geldern aus nicht regulierten Krypto-Plattformen ist sehr gering.

Frage: Was raten Sie Anlegern, die bereits investiert haben?

Rechtsanwältin Bontschev: Wer bereits Geld eingezahlt hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten und versuchen, sofort eine Rückbuchung über die Bank oder den Zahlungsdienstleister zu veranlassen. Wenn die Zahlung per Kreditkarte erfolgte, gibt es unter Umständen eine Chargeback-Möglichkeit, falls man schnell genug reagiert.

Betroffene sollten sich zudem an die BaFin oder das Bundeskriminalamt wenden und den Vorfall melden.

Frage: Wie können sich Anleger künftig besser schützen?

Rechtsanwältin Bontschev: Zunächst sollten sie immer überprüfen, ob ein Anbieter eine BaFin-Lizenz hat. Das ist online auf der BaFin-Webseite einsehbar. Seriöse Anbieter haben eine eindeutige Regulierung und nennen ihren Geschäftssitz klar und transparent.

Darüber hinaus sollten Anleger bei folgenden Warnsignalen besonders vorsichtig sein:

Garantierte Gewinne – es gibt sie nicht!
Dringender Handlungsdruck – oft wird mit „begrenzten Plätzen“ geworben.
Fehlender Geschäftssitz oder Kontaktmöglichkeit – ein großes Alarmsignal.
Unklare AGB und undurchsichtige Gebührenmodelle – oft endet das in Totalverlusten.

Frage: Die BaFin hat bereits mehrfach vor unseriösen Krypto-Plattformen gewarnt. Ist das Problem größer geworden?

Rechtsanwältin Bontschev: Ja, definitiv. Der Kryptomarkt bleibt ein Magnet für Betrüger, weil viele Anleger wenig Erfahrung haben und sich von schnellen Gewinnversprechen locken lassen. Derzeit sehen wir einen regelrechten Boom bei Fake-Trading-Plattformen, die oft mit künstlicher Intelligenz, Prominenten oder angeblichen Medienberichten werben.

Frage: Ihr abschließender Rat an Anleger?

Rechtsanwältin Bontschev: Misstrauen ist der beste Schutz! Wer in Kryptowährungen investieren möchte, sollte nur mit regulierten Anbietern arbeiten und nie blind einem „Wunder-Algorithmus“ vertrauen. Wer unsicher ist, sollte sich vorab rechtlichen Rat einholen – bevor es zu spät ist.

Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.

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