Die Verbraucherschlichtungsstelle der BaFin hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, Streitigkeiten mit Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern außergerichtlich zu lösen. Der Tätigkeitsbericht 2024 zeigt, dass die Zahl der Anfragen im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen ist. Besonders viele Beschwerden gab es zu Neo-Brokern, also digitalen Wertpapierhändlern.
1. Warum gibt es mehr Streitfälle?
Digitalisierung und Neo-Broker im Fokus
Die Digitalisierung verändert den Finanzsektor. Immer mehr Menschen nutzen Online-Banking, digitale Broker und Zahlungsdienste. Dadurch gibt es auch mehr Beschwerden, vor allem bei Depotüberträgen, fehlerhaften Anschaffungsdaten und Steuerproblemen bei Neo-Brokern.
2024 wurden 1.110 Schlichtungsanträge eingereicht – mehr als doppelt so viele wie 2023 (460 Anträge).
- 681 Anträge betrafen Wertpapiergeschäfte, vor allem Neo-Broker.
- 180 Anträge befassten sich mit klassischen Bankgeschäften.
- 112 Anträge betrafen Zahlungsdienstleistungen, z. B. Kreditkartenmissbrauch.
Zusätzlich gab es viele grenzüberschreitende Streitfälle – etwa 15 % der Anfragen kamen von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus dem Ausland.
2. Wie funktioniert die Schlichtung?
Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab:
1️⃣ Verbraucher reicht einen Antrag ein (online oder per E-Mail).
2️⃣ BaFin prüft die Zuständigkeit – falls sie nicht zuständig ist, leitet sie den Fall an eine andere Schlichtungsstelle weiter.
3️⃣ Das betroffene Unternehmen gibt eine Stellungnahme ab.
4️⃣ Falls nötig, macht die BaFin einen Schlichtungsvorschlag, um den Streit beizulegen.
5️⃣ Die Beteiligten haben 6 Wochen Zeit, den Vorschlag anzunehmen.
6️⃣ Das Verfahren endet, entweder durch Einigung oder durch Bestätigung der Uneinigkeit.
⏳ Durchschnittliche Dauer: 44 Tage
📌 Wichtig: Die Schlichtung ist freiwillig – keine Partei muss den Vorschlag annehmen.
3. Erfolgsquote: Wie viele Fälle werden gelöst?
- 75 % der Schlichtungsfälle wurden einvernehmlich beendet.
- In 242 Fällen wurde der Streit durch Vergleich oder Einigung gelöst.
- 52 Anträge wurden zurückgezogen, oft weil die BaFin keine Zeugen vernehmen oder tiefere Beweisführung leisten kann.
- 54 Fälle blieben erfolglos, da keine Einigung erzielt wurde.
Häufigster Grund für gescheiterte Verfahren: Unklare Rechtslage oder ungenügende Beweise.
4. Zusammenarbeit mit anderen Schlichtungsstellen
- Die BaFin kooperiert mit anderen deutschen Schlichtungsstellen und leitet unpassende Anträge weiter.
- Auf europäischer Ebene ist sie Teil von FIN-NET, einem Netzwerk für grenzüberschreitende Streitigkeiten.
- Internationale Zusammenarbeit mit dem INFO-Network, um weltweit Standards für Finanzschlichtung zu verbessern.
5. Kosten und Zuständigkeit
✔️ Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos – es fallen keine Gebühren an.
✔️ Für Unternehmen kostet ein Verfahren 200 Euro.
Die BaFin ist eine „Auffangschlichtungsstelle“ – das heißt, sie ist nur zuständig, wenn keine spezielle Schlichtungsstelle vorhanden ist. Viele Banken, Versicherungen und Broker haben eigene Ombudsstellen.
6. Empfehlungen für Verbraucher
✔️ Zuerst das Unternehmen direkt kontaktieren – oft kann der Streit ohne Schlichtung geklärt werden.
✔️ Falls keine Lösung gefunden wird, Schlichtung beantragen.
✔️ Auf Vollständigkeit der Unterlagen achten, damit das Verfahren schneller läuft.
7. Fazit: Digitalisierung sorgt für mehr Schlichtungsfälle
Die Zahl der Streitfälle steigt – vor allem wegen digitaler Finanzdienstleistungen und internationaler Transaktionen. Die BaFin-Schlichtungsstelle hilft vielen Verbrauchern, doch sie ist nicht für alle Fälle zuständig. Die meisten Streitigkeiten konnten 2024 einvernehmlich gelöst werden. Verbraucher sollten sich frühzeitig informieren, welche Schlichtungsstelle für ihren Fall zuständig ist.
📌 Weitere Infos:
👉 BaFin-Schlichtungsstelle: www.bafin.de
📧 E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
📍 Adresse: Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main
🚀 Tipp: Wer Ärger mit seinem Finanzdienstleister hat, sollte schnell handeln und eine außergerichtliche Lösung anstreben.