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Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung der Anoda Surface GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 22 IN 41/24

Das Amtsgericht Tostedt hat mit Beschluss vom 3. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Anoda Surface GmbH & Co. KG aufgehoben. Das Unternehmen mit Sitz am Wennerstorfer Kirchweg 60 in 21279 Wenzendorf war zuvor Gegenstand eines Insolvenzantragsverfahrens, in dessen Rahmen eine vorläufige Verwaltung angeordnet worden war.

Die Anoda Surface GmbH & Co. KG wird durch die Anoda Surface Geschäftsführungs-GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Rolf Kakucsi als persönlich haftender Gesellschafter fungiert. Die Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet, dass die zuvor getroffenen Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmenswerte und zur Wahrung der Gläubigerinteressen nicht länger erforderlich sind.

Mit dieser Entscheidung endet eine wichtige Phase des Insolvenzverfahrens. Ob dies ein Zeichen für eine finanzielle Stabilisierung des Unternehmens ist oder ob alternative Maßnahmen zur Sanierung oder Abwicklung folgen, bleibt abzuwarten. Die Entwicklung des Falls dürfte für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter von besonderem Interesse sein.

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