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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Intercontent Beteiligungs GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36i IN 6470/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. Januar 2025 beschlossen, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intercontent Beteiligungs GmbH aufzuheben.

Das Unternehmen mit Sitz in Berlin, Uhlandstraße 171/172, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 257507 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Mirko Jurschik und Alexander Tavdidischwili vertreten.

Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen entfällt die zuvor angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung. Welche Konsequenzen dieser Beschluss für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens hat, bleibt abzuwarten. Für Gläubiger, Geschäftspartner und weitere Beteiligte ist die Entwicklung des Falls weiterhin von großem Interesse.

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