Das Amtsgericht Baden-Baden hat im Insolvenzverfahren der LED-Centrum Verwaltungs GmbH eine weitreichende Entscheidung getroffen. Unter dem Aktenzeichen 11 IN 13/25 wurde am 3. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Die LED-Centrum Verwaltungs GmbH, mit Sitz in der Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim, ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 733932 eingetragen. Geschäftsführer Alexander Balabanov steht nun vor der Herausforderung, die Zukunft des Unternehmens zu klären. Als Verfahrensbevollmächtigter wurde Rechtsanwalt Richard Sommer aus Ofterdingen bestellt.
Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens
Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern, hat das Gericht umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse erlassen:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügungen, sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hans Thaens aus Offenburg bestellt.
- Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin unterliegen nun der Verwaltung des vorläufigen Insolvenzverwalters, der auch ermächtigt ist, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zusätzlich erhält der vorläufige Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse:
- Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Unterlagen einzusehen und notwendige Nachforschungen anzustellen.
- Er wird beauftragt zu prüfen, ob die wirtschaftliche Lage eine Fortführung des Unternehmens ermöglicht oder eine geordnete Abwicklung erforderlich ist.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Für Gläubiger, Lieferanten und Geschäftspartner bedeutet diese Entscheidung, dass alle Zahlungen an die Schuldnerin nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden dürfen. Gläubiger müssen sich auf eine Phase der Unsicherheit einstellen, bis eine endgültige Entscheidung über das Insolvenzverfahren getroffen wird.
Das Hauptziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenswerte zu sichern und eine mögliche Sanierung des Unternehmens zu prüfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun bewerten, ob die LED-Centrum Verwaltungs GmbH über ausreichende Mittel verfügt, um die Verfahrenskosten zu decken und eine wirtschaftliche Zukunftsperspektive zu ermöglichen.
Rechtsmittel und weitere Schritte
Gegen diese Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Baden-Baden eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. deren Veröffentlichung im Insolvenzregister.
Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um festzustellen, ob eine Rettung der LED-Centrum Verwaltungs GmbH möglich ist oder ob das Unternehmen endgültig abgewickelt wird. Der Insolvenzverwalter wird nun alle Optionen prüfen, um eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.