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Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz: Was Sie wirklich zahlen müssen – und was nicht
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Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz: Was Sie wirklich zahlen müssen – und was nicht

diddi4 (CC0), Pixabay

🚗 Einmal kurz einkaufen – und plötzlich liegt ein Strafzettel hinter der Windschutzscheibe? Viele Supermärkte setzen auf private Parkraumkontrollen, um ihre Parkplätze freizuhalten. Doch nicht jede Zahlungsaufforderung ist rechtens. Wann Sie wirklich zahlen müssen und wie Sie sich gegen unzulässige Strafzettel wehren können, erfahren Sie hier.

Dürfen Supermärkte Knöllchen verteilen?

Ja, aber nicht nach der Straßenverkehrsordnung. Supermärkte und private Parkplatzbetreiber haben das Recht, Regeln für ihre Parkplätze aufzustellen – und Verstöße mit Vertragsstrafen zu ahnden. Wer sein Fahrzeug abstellt, geht automatisch einen Vertrag ein. Das gilt besonders, wenn:
✅ Ein Hinweisschild die Parkbedingungen gut sichtbar ausweist.
✅ Die Regeln verständlich formuliert sind (keine Mini-Schrift oder versteckte Klauseln).
✅ Klar ist, dass bei Verstößen eine Vertragsstrafe droht.

⚠️ Aber Vorsicht: Sind die Schilder schlecht sichtbar oder unklar, könnte das Knöllchen unwirksam sein.

Muss ich wirklich zahlen?

Nicht immer! Prüfen Sie Folgendes:

📌 Waren die Parkregeln deutlich sichtbar? Falls nicht, kann das Knöllchen unwirksam sein.
📌 Steht der geforderte Betrag im Verhältnis zu öffentlichen Bußgeldern? Die Gerichte akzeptieren in der Regel 30 Euro als Untergrenze, überhöhte Forderungen sind anfechtbar.
📌 Wurden zusätzliche Gebühren verlangt? Inkasso- oder Halterermittlungsgebühren dürfen nicht einfach aufgeschlagen werden.

💡 Tipp: Falls Sie das Knöllchen anfechten möchten, machen Sie Fotos der Parkplatz-Schilder und notieren Sie sich Zeug:innen.

Wann ist Abschleppen erlaubt?

Supermärkte können Fahrzeuge abschleppen lassen, aber nur unter bestimmten Bedingungen:
🚫 Es muss klar ausgeschildert sein.
🚫 Die Abschleppkosten dürfen nicht überzogen hoch sein (Gerichte sehen 175 € als Obergrenze).
🚫 Ist der Parkplatz nicht überfüllt, reicht oft ein Knöllchen aus – Abschleppen wäre unverhältnismäßig.

Wer muss zahlen: Halter oder Fahrer?

👤 Der Halter ist nicht automatisch haftbar! Private Parkplatzbetreiber können nur den tatsächlichen Fahrer belangen. Wer das Auto gefahren hat, muss nicht genannt werden – eine Pflicht zur Selbstbelastung gibt es nicht.

Wie lange kann das Unternehmen Geld fordern?

📅 Privatpark-Knöllchen verjähren erst nach drei Jahren! Im Gegensatz zu behördlichen Bußgeldern (3 Monate) dürfen private Anbieter noch bis zu drei Jahre nach dem Parkverstoß Geld fordern.

Fazit: Nicht jedes Knöllchen ist rechtens!

🔹 Parkbedingungen genau prüfen – schlechte Beschilderung kann die Forderung unwirksam machen.
🔹 Zu hohe Gebühren anfechten – private Strafzettel dürfen nicht überzogen teuer sein.
🔹 Nicht voreilig zahlen – oft lohnt es sich, Einspruch einzulegen.

Sie haben ein fragwürdiges Knöllchen bekommen? Holen Sie sich Rat bei der Verbraucherzentrale oder lassen Sie den Fall prüfen. 🚘🔍

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