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Insolvenzverfahren über die Michelangelo GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Landshut hat im Insolvenzverfahren der Michelangelo GmbH & Co. KG, ansässig in Bergstraße 11, 84172 Buch am Erlbach, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Entscheidung wurde am 03. Februar 2025 um 12:00 Uhr unter dem Aktenzeichen IN 75/25 getroffen.

Hintergrund des Verfahrens

Die Michelangelo GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Michelangelo Verwaltungs GmbH, mit Geschäftsführerin Daniela Maier, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter der Nummer HRA 11051 eingetragen.

Das Unternehmen hatte sich in den vergangenen Jahren als fester Bestandteil in seiner Branche etabliert. Doch nun sieht es sich finanziellen Herausforderungen gegenüber, die zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens führten.

Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner mit Kanzleisitz in Sebastianiweg 8, 84028 Landshut, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Sicherungsmaßnahmen zur Vermögenserhaltung

Um eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten, hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Drittschuldner werden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Michelangelo GmbH & Co. KG zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
  • Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen werden ausgesetzt und neue Vollstreckungsmaßnahmen untersagt.

Nächste Schritte im Insolvenzverfahren

In den kommenden Wochen wird der Insolvenzverwalter eine detaillierte Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens durchführen. Dabei wird insbesondere geklärt, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Verfahren in die Liquidation übergeht.

Gläubiger erhalten zeitnah die Möglichkeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidet das Insolvenzgericht auf Grundlage der eingereichten Gutachten und Berichte.

Die kommenden Wochen werden richtungsweisend sein – sowohl für das Unternehmen als auch für seine Geschäftspartner und Gläubiger.

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