Wittlich, 1. Februar 2025 – Das Amtsgericht Wittlich hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hotel Augustiner Kloster GmbH (Aktenzeichen: 7a IN 2/25) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Das traditionsreiche Hotel in Hillesheim, vertreten durch Geschäftsführer Bernd Gutjahr, steht damit unter besonderer finanzieller Beobachtung.
Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch übernimmt als vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch aus Adenau bestellt. Damit sind sämtliche finanziellen Transaktionen des Hotels nur noch mit seiner Zustimmung zulässig. Dies soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen an den Vermögenswerten der Gesellschaft vorgenommen werden.
Betriebsfortführung oder Abwicklung?
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Es wird ermittelt, ob eine Sanierung des Betriebs möglich ist oder ob das Insolvenzverfahren in eine Liquidation mündet.
Die nächsten Wochen werden darüber entscheiden, ob das Hotel Augustiner Kloster eine Zukunft hat oder ob die Gäste bald zum letzten Mal in den historischen Gemäuern einkehren.