Chemnitz, 03.02.2025 – Das Amtsgericht Chemnitz hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Homecare von Morgen Ost GmbH (Aktenzeichen: 421 IN 210/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit wird das Unternehmen, das sich auf Dienstleistungen im Bereich der häuslichen Pflege spezialisiert hat, bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung unter gerichtliche Kontrolle gestellt.
Überwachung der Unternehmensführung durch vorläufige Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sarah Müller von der Kanzlei Korn & Letzas Rechtsanwälte PartG mbB mit Sitz in Chemnitz bestellt. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, die laufenden Geschäftstätigkeiten zu überwachen und eine mögliche Fortführung des Unternehmens zu prüfen.
Ab sofort sind Verfügungen über das Unternehmensvermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Dies umfasst insbesondere Bankkonten und Außenstände, deren Verwaltung nun in die Verantwortung von Sarah Müller übergeht. Auch Drittschuldner sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an sie zu leisten.
Schutz vor Zwangsvollstreckung
Das Gericht hat außerdem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Homecare von Morgen Ost GmbH vorläufig eingestellt. Neue Vollstreckungen sind bis auf Weiteres untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Verfahren zur Erteilung von Vermögensauskünften.
Zusätzlich hat die vorläufige Insolvenzverwalterin die Befugnis erhalten, Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Unternehmensunterlagen zu nehmen. Auch behördliche und finanzielle Register stehen ihr zur Klärung der wirtschaftlichen Situation offen.
Weitere Schritte im Verfahren
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass das Unternehmen weiterhin operieren kann – jedoch unter strenger Aufsicht. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob andere Lösungen in Betracht gezogen werden können.
Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner können weitere Informationen beim Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht einholen. Gegen den Beschluss ist binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde möglich.