Das Amtsgericht Wuppertal hat unter dem Aktenzeichen 505 IN 13/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bau Invest Bauträger GmbH angeordnet. Die Entscheidung wurde am 31. Januar 2025 um 14:41 Uhr getroffen.
Hintergrund des Verfahrens
Die Bau Invest Bauträger GmbH, mit Sitz in der Zollstraße 11, 42103 Wuppertal, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer HRB 27442 eingetragen. Das Unternehmen wird von Ali Ucar mit Geschäftsadresse in der Cronenberger Straße 264, 42119 Wuppertal, vertreten.
Als Bauträgergesellschaft war die Bau Invest Bauträger GmbH für die Entwicklung und Umsetzung von Bauprojekten verantwortlich. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten sah sich das Unternehmen gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Ernennung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Marion Rodine bestellt, die ihre Kanzlei in der Friedrich-Ebert-Straße 146, 42117 Wuppertal, führt.
Ihre Aufgabe besteht nun darin, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens zu treffen.
Wichtige Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Das Insolvenzgericht hat mehrere zentrale Anordnungen getroffen, um eine geordnete Verwaltung und Sicherung des Unternehmensvermögens zu gewährleisten:
- Verfügungen über das Vermögen der Bau Invest Bauträger GmbH sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig.
- Schuldner der Gesellschaft dürfen keine Zahlungen mehr an die Bau Invest Bauträger GmbH leisten. Alle ausstehenden Forderungen müssen stattdessen an die Insolvenzverwalterin überwiesen werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen wurden untersagt und bereits begonnene Vollstreckungen vorerst gestoppt.
Diese Maßnahmen dienen dazu, das noch vorhandene Vermögen zu schützen und eine faire Verteilung an die Gläubiger sicherzustellen.
Nächste Schritte und mögliche Folgen
Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob das Insolvenzverfahren in eine Liquidation übergeht.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird eine umfassende Bestandsaufnahme der finanziellen Situation durchführen und dem Gericht darüber Bericht erstatten. Anschließend entscheidet das Amtsgericht, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner werden in Kürze weitere Informationen zur Geltendmachung ihrer Forderungen erhalten.