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Vorläufige Insolvenzverwaltung für P&W Immobilien GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 301 IN 106/25
Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht
Entscheidung vom 31.01.2025, 11:17 Uhr

Betroffene Gesellschaft:

  • P&W Immobilien GmbH, Industriestraße 3, 04736 Waldheim
  • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz, HRB 32525
  • Vertreten durch Geschäftsführer Andreas Schönberg

Entscheidungen des Gerichts:

  1. Vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet.
  2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt:
    • Rechtsanwalt Markus M. Merbecks
    • Kanzlei: Flöther & Wissing
    • Anschrift: Leipziger Straße 58, 09113 Chemnitz
    • Telefon: 0371 444610
    • Fax: 0371 4446111
    • E-Mail: merbecks@floether-wissing.de
    • Website: www.sanierungskultur.de
  3. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  4. Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht die Unternehmensführung und sichert das Vermögen im Interesse der Gläubiger.
  5. Einziehung von Forderungen und Bankguthaben:
    • Der Insolvenzverwalter darf das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz nehmen.
    • Forderungen sind auf ein gesondertes Insolvenz-Sonderkonto einzuziehen.
  6. Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen, außer dieser stimmt Zahlungen an die Schuldnerin zu.
  7. Zugangsrechte des Insolvenzverwalters:
    • Er darf die Geschäftsräume betreten und Nachforschungen anstellen.
    • Er ist berechtigt, Informationen von Banken, Behörden, Steuerberatern und anderen Dritten einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
  8. Mitwirkungspflicht der Schuldnerin:
    • Die Schuldnerin muss Bücher und Geschäftspapiere vorlegen.
    • Sie ist zur vollständigen Auskunftserteilung verpflichtet (§ 22 Abs. 2 InsO).

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner:

  • Zahlungen an die Schuldnerin sind unzulässig und dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  • Gläubiger sollten ihre Forderungen sichern und sich über das weitere Verfahren informieren.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft nun, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht.

Weitere Informationen sind über die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz erhältlich.

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