Das Amtsgericht Bielefeld hat unter dem Aktenzeichen 43 IN 40/25 das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Storm UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Herford eingeleitet. Das Unternehmen, das sich auf Kfz-Handel, Lackierung, Folierung und Instandsetzung spezialisiert hat, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die eine Weiterführung des Geschäftsbetriebs ungewiss erscheinen lassen.
Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
Am 30. Januar 2025 um 15:14 Uhr entschied das Gericht, eine vorläufige Insolvenzverwaltung einzurichten, um das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. In diesem Zusammenhang wurde der erfahrene Rechtsanwalt Thomas Bagh mit Kanzleisitz in Hiddenhausen als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Seine Aufgabe wird es sein, das wirtschaftliche Gesamtbild der Storm UG zu analysieren und zu prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen endgültig vor dem Aus steht.
Einschränkungen für das Unternehmen und Geschäftspartner
Mit der gerichtlichen Anordnung sind weitreichende Maßnahmen verbunden:
- Verfügungsbeschränkung: Die Geschäftsleitung darf über Vermögenswerte der Firma nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters verfügen.
- Kontrolle der Finanzmittel: Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung von Bankkonten und Außenständen.
- Zahlungsverbote für Drittschuldner: Geschäftspartner und Kunden dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern müssen diese ausschließlich an den Insolvenzverwalter richten.
- Zwangsvollstreckungen gestoppt: Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden – soweit sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen – vorläufig ausgesetzt.
Branche unter Druck – Kann Storm UG gerettet werden?
Die Automobilbranche ist durch gestiegene Kosten, veränderte Marktbedingungen und zunehmende Konkurrenz bereits stark unter Druck geraten. Gerade kleine und mittelständische Betriebe wie die Storm UG, die auf individuelle Dienstleistungen rund ums Fahrzeug spezialisiert sind, kämpfen mit schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Ob das Unternehmen eine zweite Chance erhält oder ob es zu einer Zerschlagung und Abwicklung kommt, wird sich in den nächsten Wochen entscheiden. Der Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage genau prüfen und mögliche Sanierungsoptionen ausloten.
Für Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner bedeutet dies vorerst eine Phase der Unsicherheit. Bestehende Aufträge könnten sich verzögern oder gar nicht mehr ausgeführt werden.
Das Amtsgericht Bielefeld überwacht den weiteren Verlauf
Die nächsten Wochen werden entscheidend sein. Sollte sich herausstellen, dass keine tragfähige Sanierungslösung möglich ist, könnte das Insolvenzverfahren in die endgültige Abwicklung übergehen. Das Amtsgericht Bielefeld wird den Verlauf des Verfahrens begleiten und zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen entscheiden.