Musterklage gegen Parship: Verbraucherzentrale fordert einfachere Kündigung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht gegen die Partnerbörse Parship vor – mit einer Musterfeststellungsklage, die weitreichende Folgen für Verbraucher:innen haben könnte. Im Kern geht es um die Frage, ob Parship seine Kund:innen unzulässig an langfristige Verträge bindet und ob eine fristlose Kündigung jederzeit möglich sein muss.
Langfristige Verträge im Visier der Justiz
Viele Nutzer:innen von Parship schließen kostenpflichtige 6- oder 12-Monatsverträge ab – ohne zu wissen, dass sich diese automatisch um ein ganzes Jahr verlängern, wenn sie nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf gekündigt werden. Der vzbv hält diese Praxis für rechtswidrig und argumentiert, dass die entsprechenden AGB-Klauseln unwirksam seien. Ziel der Klage ist es, Betroffenen den Ausstieg aus teuren Mitgliedschaften zu erleichtern und zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Gericht gibt Verbraucherschützer:innen teilweise recht
Am 26. Oktober 2023 entschied das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) bereits teilweise zugunsten der Kläger:innen: Die bis Februar 2022 gültigen Vertragsklauseln zur automatischen Verlängerung wurden als unzulässig eingestuft. Eine fristlose Kündigung zu jedem Zeitpunkt lehnte das Gericht jedoch ab.
Doch die Verbraucherzentrale gibt nicht auf: Der Fall geht nun vor den Bundesgerichtshof (BGH), der am 17. Juli 2025 endgültig entscheiden wird.
Hunderte Euro Rückerstattung möglich
Wer von den alten Vertragsklauseln betroffen war, könnte Anspruch auf eine Erstattung von teils mehreren hundert Euro haben. Schon 2020 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Parship-Kund:innen bei fristgerechtem Widerruf keine hohen Wertersatzforderungen zahlen müssen – ein Urteil, das vielen Betroffenen bereits geholfen hat.
Fazit: Die Musterklage gegen Parship könnte das Kündigungsrecht für Online-Dienste grundlegend verändern – und Verbraucher:innen mehr Kontrolle über ihre Verträge geben.