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Futuro GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Einschränkungen für Verfügungen angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 284/24

Mosbach, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Mosbach hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Futuro GmbH & Co. KG eine wesentliche Entscheidung getroffen. Um 11:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Unternehmensvermögen zu sichern und den weiteren Verfahrensverlauf zu strukturieren.

Die Futuro GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Hof Uhlberg 2, 97947 Grünsfeld, ist unter HRA 708904 im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen. Als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert die Gesellschaft für Gutes Bauen GmbH, vertreten durch Peter Pflaum.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja aus Lauda-Königshofen bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu schützen, laufende finanzielle Transaktionen zu kontrollieren und eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens zu prüfen.

Mit der gerichtlichen Anordnung treten folgende Maßnahmen für die Schuldnerin in Kraft:

  • Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Die Schuldnerin darf nicht mehr eigenständig über Bankkonten oder Außenstände verfügen. Diese Befugnisse gehen vollständig auf den Insolvenzverwalter über.
  • Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögenswerte. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
  • Der Insolvenzverwalter erhält uneingeschränkten Zugang zu den Geschäftsräumen, Büchern und Unterlagen der Schuldnerin, um die wirtschaftliche Lage zu prüfen.

Diese Maßnahmen dienen dazu, einen geordneten Insolvenzprozess sicherzustellen und zu verhindern, dass Vermögenswerte dem Verfahren entzogen werden.

Rechtsmittelbelehrung und weitere Schritte

Die Schuldnerin sowie ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mosbach einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mosbach eingesehen werden.

Ausblick auf den weiteren Verlauf

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde eine wesentliche Grundlage für den weiteren Verfahrensverlauf geschaffen.

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