Aktenzeichen: 22 IN 22/25
Tostedt, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Tostedt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Erich Köster Wohnungsbau GmbH eine bedeutende Entscheidung getroffen. Um 12:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Unternehmensvermögen zu sichern und den weiteren Verfahrensverlauf zu strukturieren.
Die Erich Köster Wohnungsbau GmbH, mit Sitz in der Schützenstraße 17, 21635 Jork, ist unter HRB 120564 im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt eingetragen. Geschäftsführender Vertreter ist Erich Köster.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin und Sicherungsmaßnahmen
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katharina Hansen aus Hamburg bestellt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern, finanzielle Transaktionen zu überwachen und eine mögliche Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens vorzubereiten.
Mit der gerichtlichen Anordnung treten folgende Maßnahmen für die Schuldnerin in Kraft:
- Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig.
- Schuldner der Erich Köster Wohnungsbau GmbH werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
- Die Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Gläubigerinteressen gefährdet werden.
Rechtsmittelbelehrung und weitere Schritte
Die Schuldnerin sowie ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Tostedt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Tostedt eingesehen werden.
Ausblick auf den weiteren Verlauf
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde eine wesentliche Grundlage für den weiteren Verfahrensverlauf geschaffen.