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CD Holzbau GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Einschränkungen für Verfügungen und Forderungseinzug

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6 IN 13/25

Gießen, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Gießen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CD Holzbau GmbH eine bedeutende Entscheidung getroffen. Um 12:30 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um die Insolvenzmasse zu sichern und den weiteren Verlauf des Verfahrens zu strukturieren.

Die CD Holzbau GmbH, mit Sitz in der Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz, ist unter HRB 5740 im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen eingetragen. Geschäftsführender Vertreter ist Christian Dickert.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky aus Marburg bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern, die finanzielle Lage zu analysieren und eine mögliche Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens vorzubereiten.

Mit der gerichtlichen Anordnung treten folgende Maßnahmen für die Schuldnerin in Kraft:

  • Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Der Antragstellerin wird untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, abzutreten oder über Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu verfügen.
  • Arbeitsverhältnisse bleiben weiterhin in der Verfügungsbefugnis der Antragstellerin, jedoch dürfen neue Arbeitsverträge nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters begründet, geändert oder beendet werden.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Schuldner der CD Holzbau GmbH werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
  • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.

Diese Maßnahmen dienen dazu, Vermögenswerte zu schützen und eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse sicherzustellen.

Ausblick und nächste Schritte

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde eine wesentliche Grundlage für den weiteren Verfahrensverlauf geschaffen. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

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