Dark Mode Light Mode

BodenDesign Schuster GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Allgemeines Verfügungsverbot angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 107 IN 3/25

Saarbrücken, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BodenDesign Schuster GmbH & Co. KG eine weitreichende Entscheidung getroffen. Um 11:23 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung vorzubereiten.

Die BodenDesign Schuster GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Industriestraße 22, 66740 Saarlouis, ist unter HRA 13320 im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken eingetragen. Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die HG Geschäftsführung GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Hermann Georg Schuster ist.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und umfassendes Verfügungsverbot

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael J.W. Blank aus Saarbrücken bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu analysieren und eine mögliche Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens vorzubereiten.

Mit der gerichtlichen Anordnung treten folgende Maßnahmen für die Schuldnerin in Kraft:

  • Allgemeines Verfügungsverbot: Die Schuldnerin verliert die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über ihr gesamtes Vermögen. Alle Entscheidungen über finanzielle Mittel und Unternehmenswerte liegen ab sofort beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Einzug von Bankguthaben und Forderungen: Der Insolvenzverwalter übernimmt das Recht, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Schuldner der BodenDesign Schuster GmbH & Co. KG dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern müssen ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte dem Insolvenzverfahren entzogen werden und eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse sichergestellt wird.

Ausblick und weitere Schritte

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde eine wesentliche Grundlage für den weiteren Verfahrensverlauf geschaffen. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Bentrup Dach + Fassade GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Einschränkungen für Verfügungen und Zahlungen

Next Post

CD Holzbau GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Einschränkungen für Verfügungen und Forderungseinzug