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Bentrup Dach + Fassade GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Einschränkungen für Verfügungen und Zahlungen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 79/25

Bielefeld, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Bielefeld hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bentrup Dach + Fassade GmbH & Co. KG eine wichtige Entscheidung getroffen. Um 10:41 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um die Insolvenzmasse zu sichern und den weiteren Verlauf des Verfahrens zu strukturieren.

Die Bentrup Dach + Fassade GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Spinnereistraße 17, 33607 Bielefeld, ist unter HRA 12165 im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld eingetragen. Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Bentrup Beteiligungs-GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Hans-Jürgen Bentrup ist.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Bagh aus Hiddenhausen bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern, die finanzielle Lage zu analysieren und eine mögliche Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens vorzubereiten.

Mit der gerichtlichen Anordnung treten folgende Maßnahmen für die Schuldnerin in Kraft:

  • Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Schuldner der Bentrup Dach + Fassade GmbH & Co. KG dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen sind alle Forderungen ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln.
  • Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte dem Insolvenzverfahren entzogen werden und eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse sichergestellt wird.

Ausblick und nächste Schritte

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde eine wesentliche Grundlage für den weiteren Verfahrensverlauf geschaffen. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

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