Aktenzeichen: 36b IN 8400/24
Berlin, 30. Januar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Baubetreuung Meisel UG (haftungsbeschränkt) eine bedeutende Entscheidung getroffen. Um 14:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.
Die Baubetreuung Meisel UG, mit Sitz in der Grunewaldstraße 59, 10825 Berlin, ist unter HRB 126087 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Geschäftsführer ist Hasso Henry Meisel. Der Insolvenzantrag wurde vom Land Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften III, gestellt.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer aus Berlin bestellt. Seine Hauptaufgabe ist es, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu analysieren, das Vermögen zu sichern und eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung vorzubereiten.
Mit der gerichtlichen Anordnung treten folgende Maßnahmen für die Schuldnerin in Kraft:
- Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Die Kontrolle über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin liegt nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten.
Diese Maßnahmen dienen dazu, ungeordnete Vermögensveränderungen zu verhindern und die Insolvenzmasse zu sichern.
Überprüfung der wirtschaftlichen Lage und Fortführungsmöglichkeiten
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Unterlagen zu prüfen und betriebliche Abläufe zu untersuchen. Dabei wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens wirtschaftlich möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
Rechtsmittelbelehrung und weitere Schritte
Die Schuldnerin sowie ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg eingesehen werden.
Ausblick auf den weiteren Verlauf
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Rettung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt eine entscheidende Weichenstellung für den weiteren Verlauf des Verfahrens dar.