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Italienische Regierung scheitert erneut mit Abschiebung von Geflüchteten

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat erneut eine juristische Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht in Rom entschied, dass 43 Geflüchtete, die sich in einem Lager in Albanien befanden, nach Italien gebracht und freigelassen werden müssen. Das berichtete die italienische Nachrichtenagentur ANSA unter Berufung auf Justizquellen.

Die Männer aus Bangladesch, Ägypten, Gambia und der Elfenbeinküste waren zunächst von einem Schiff der italienischen Marine aufgenommen und anschließend nach Albanien gebracht worden. In Albanien hat die italienische Regierung zwei Lager errichtet, in denen italienische Beamte Asylanträge im Schnellverfahren prüfen. Während sechs Geflüchtete bereits nach Italien einreisen durften, wurden alle anderen Anträge abgelehnt.

Grundsatzurteil des EuGH erwartet

Die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen wird derzeit intensiv diskutiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will im Februar ein Grundsatzurteil dazu fällen. Bereits im Oktober und November waren ähnliche Versuche der italienischen Regierung von der Justiz gestoppt worden. Nach Auffassung der Gerichte stammen die Betroffenen nicht aus sicheren Herkunftsländern, sodass eine direkte Rückführung nicht zulässig sei.

Italien ist das erste EU-Land, das außerhalb der Union Asyllager betreibt. Das sogenannte „Albanien-Modell“ wird von anderen europäischen Regierungen genau beobachtet, da Italien als eines der Hauptankunftsländer für Geflüchtete über das Mittelmeer gilt.

Juristischer Streit um Herkunftsländer und Zuständigkeiten

Das Urteil hat die anhaltende Auseinandersetzung zwischen der italienischen Regierung und der Justiz weiter verschärft. Im Kern geht es um die Frage, welche Länder als sicher gelten und wer befugt ist, dies festzulegen. Während ein aktuelles Urteil des obersten Gerichts in Rom der Regierung möglicherweise mehr Handlungsspielraum gibt, bleibt die rechtliche Situation insgesamt ungeklärt.

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