Ach, Skiurlaub! Monatelang freut man sich darauf, nur um dann festzustellen, dass die einzige Piste, die sich befahren lässt, die Rutschbahn am Hotelparkplatz ist. Und was bekommt man als Trostpflaster? Nichts. Denn: „Das Wetter kann niemand beeinflussen“, sagen die Veranstalter und Hotelbesitzer, während sie genüsslich auf den Buchungsgebühren sitzen bleiben.
Kein Schnee? Tja, Pech gehabt!
Die wichtigste Erkenntnis dieses Artikels: Wenn das Wetter nicht mitspielt, ist das allein dein Problem. Ob dein teuer gebuchtes Chalet nun inmitten von grünen Wiesen steht oder du nur mit Rollschuhen statt mit Skiern vom Berg kommst – dein Hotel hat schließlich wie versprochen ein Dach, eine Matratze und vielleicht sogar ein Frühstück. Dass du eigentlich für Schnee und nicht für ein All-you-can-eat-Frustbuffet gezahlt hast? Nicht ihr Problem.
Zu viel Schnee? Auch Pech gehabt!
Aber Moment, denkst du dir: Wenn zu wenig Schnee kein Stornierungsgrund ist, dann ist zu viel Schnee doch bestimmt ein guter Grund, oder? Nein, natürlich nicht. Wenn du wegen Schneemassen gar nicht erst anreisen kannst, dann nennt sich das „Wegerisiko“ – und das trägst du ganz allein.
Das Hotel könnte dir zwar kulanterweise entgegenkommen, aber wieso sollten sie? Du bist ja nicht da, um dich zu beschweren. Und falls du es doch schaffst, irgendwie durch die Schneemassen zu kämpfen und tatsächlich anzukommen, dann bleibt nur zu hoffen, dass das Hotelpersonal dich mit einer heißen Schokolade und nicht mit einer Rechnung für die nicht genutzten Nächte begrüßt.
Feststecken? Gratis extra Urlaub – auf eigene Kosten
Besonders schön wird es, wenn du wegen einer Lawine oder eines Blizzard nicht mehr nach Hause kommst. Dann heißt es: Willkommen zu deinem unfreiwilligen Luxus-Zusatzurlaub! Denn während du panisch nach einem Zug, Bus oder Rentierschlitten suchst, um aus dem Winterchaos zu entkommen, zahlt dein Veranstalter maximal drei zusätzliche Nächte – aber nur, wenn du schwanger bist oder zur Premium-Kategorie „besonders schützenswerte Person“ gehörst. Für alle anderen gilt: Selbst zahlen oder zelten.
Skipass-Rückerstattung? Träum weiter.
Du hast dir für viel Geld einen Skipass gekauft, nur um dann festzustellen, dass die Lifte wegen Sturm, Lawinengefahr oder „höherer Gewalt“ geschlossen bleiben? Tja, blöd gelaufen! Laut den AGB der meisten Skigebiete ist das dein persönliches Problem und kein Grund für eine Erstattung.
Immerhin gibt es eine kleine Ausnahme: Solltest du auf der Piste stürzen und dich verletzen, dann bekommst du anteilig dein Geld zurück. Na, wenn das kein Anreiz ist, sich einfach mal ein Bein zu brechen, um wenigstens ein paar Euro wiederzusehen!
Fazit: Skiurlaub bleibt eine Lotterie
Ob zu viel Schnee, zu wenig Schnee oder genau die falsche Art von Schnee – das Risiko liegt immer bei dir. Die Anbieter haben das Spiel längst perfektioniert: Versprechen viel, garantieren nichts und kassieren trotzdem.
Bleibt also nur eine logische Konsequenz: Besser vorher die AGB genau lesen, eine gute Reiserücktrittsversicherung abschließen – oder direkt ans Meer fahren. Da gibt’s wenigstens eine echte Schönwettergarantie.