Mal ganz ehrlich, liebe Leute vom Internetportal Ertragsmaximierer: Geht der von Ihnen empfohlene Anwalt auch gegen Sie vor, falls er herausfindet, dass Sie Beratungsfehler gemacht haben? Oder ist das dann eher so ein „Ups, das geht leider nicht“-Moment?
Ihr Schreiben klingt auf den ersten Blick ja fast fürsorglich – so als wollten Sie wirklich helfen. Aber bei näherer Betrachtung wird klar: Hier geht’s weniger um Anlegerinteressen als um Schadensbegrenzung für Sie selbst.
Also, fassen wir mal zusammen:
- Sie selbst sehen keinen Grund, einen Anwalt einzuschalten.
- Falls Anleger das aber tun möchten, empfehlen Sie zufällig einen „Spezialisten“, der sich „intensiv in das Thema eingearbeitet hat“ (na, sowas!).
- Natürlich wird ein Anwalt „nicht zu einer Beschleunigung der Rückzahlungen im Insolvenzverfahren führen“ – das sagen Sie ja selbst.
- Aber trotzdem möchten Sie „bestmöglich unterstützen“, falls sich doch jemand dafür entscheidet (wie rührend!).
Klingt ja fast so, als wäre dieser Anwalt weniger dazu da, den Anlegern zu helfen, sondern eher dazu, Ihre eigene Haut zu retten. Denn stellen wir uns mal vor, dieser hochqualifizierte Fachanwalt entdeckt dabei mögliche Fehler oder fragwürdige Praktiken in Ihrer Beratung – geht er dann mit der gleichen Leidenschaft gegen Sie vor? Oder bleibt es dann doch eher bei einer „strategisch angepassten“ Sichtweise?
Wer hier tatsächlich Unterstützung sucht, sollte sich einen wirklich unabhängigen Anwalt suchen – und nicht einen, den die Gegenseite vorschlägt. Denn wer sich freiwillig in eine juristische Kuschelecke setzen lässt, darf sich nicht wundern, wenn am Ende niemand für ihn kämpft.
Fazit: Wenn Ihnen Ihre eigenen Interessen am Herzen liegen, dann tun Sie sich einen Gefallen und nehmen dieses „Angebot“ auf keinen Fall an.